Rosa Luxemburg Werke [RLW], Berlin 1970ff., Bd. 3, 6., überarbeitete Auflage, Karl Dietz Verlag Berlin 2003, S. 439

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„Nicht zuständig“

Es gibt in der Geschichte Worte und Situationen, die in einem Augenblick das vorhandene Kräfteverhältnis, den inneren Reifegrad der Gesellschaft so grell beleuchten, wie es sonst Jahre nicht vermögen. Zu solchen gehört die neulich im Reichstag vom Genossen Dittmann vorgebrachte „kurze Anfrage“ über die skandalösen Zustände in einem Infanterieregiment in Straßburg und die noch kürzere Antwort eines schneidigen Generalmajors: die Beantwortung der Anfrage werde abgelehnt, da weder der Reichskanzler noch der Reichstag in Angelegenheiten der Ausbildung der Truppen zuständig seien. Der ganze Vorgang dürfte keine zehn Minuten in Anspruch genommen haben, worauf sich der biedere Reichstag mit Behagen seinem „laufenden Geschäft“ des gesetzgeberischen Strohdreschens zuwandte.

Es handelte sich bei der sozialdemokratischen Anfrage bekanntlich um dokumentarisch belegte Fälle von Überanstrengung bei Felddienstübungen, um Massenerkrankungen von Soldaten, um zwei Todesfälle und zwei Fälle von Selbstmord, die den unmenschlichen Strapazen ein Ende gemacht haben sollen. Die in unserer Presse veröffentlichten Briefe eines der dahingeschiedenen Opfer dieser barbarischen Kasernenpädagogik gaben der furchtbaren Wahrheit ein erschütterndes Zeugnis. Schatten zu Tode gemarterter Soldaten pochten also an den Tempel der Volksvertretung. Verzweifelte Blicke anderer Vaterlandsverteidiger, die der Erlöser Tod noch nicht aus der Straßburger Kaserne befreit hat, richteten sich hilfeflehend auf die würdige Gesetzgeberversammlung, dieselbe, die durch ihre Bewilligung der jüngsten Militärvorlage[1] neue Zehntausende von Söhnen des Volkes dem Moloch in den Rachen geworfen hat. Nun er-

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[1] Ende März 1913 war im Reichstag eine Militär- und Deckungsvorlage eingebracht worden, die die größte Heeresverstärkung seit Bestehen des Deutschen Reiches vorsah. Ein Teil der zusätzlichen finanziellen Mittel sollte durch einen außerordentlichen Wehrbeitrag und durch Besteuerung aller Vermögen über 10 000 Mark aufgebracht, der übrige Teil auf die Schultern der werktätigen Bevölkerung abgewälzt werden. Am 30. Juni wurde die Militär- und Deckungsvorlage im Reichstag angenommen. Die sozialdemokratische Fraktion lehnte die Militärvorlage ab, stimmte aber einer einmaligen Vermögensabgabe [dem sogenannten Wehrbeitrag] und einer Vermögenszuwachssteuer zur Finanzierung der Heeresvorlage zu. Der Abstimmung waren scharfe Auseinandersetzungen in der Fraktion vorausgegangen, die damit endeten, daß mit Verweis auf die Fraktionsdisziplin der Widerstand von 37 Abgeordneten unterdrückt wurde. Diese Zustimmung zu den Gesetzen bedeutete das Aufgeben des Grundsatzes „Diesem System keinen Mann und keinen Groschen!“